Der Streit zwischen Lufthansa und Condor um Zubringerflüge scheint eine unendliche Geschichte zu…
Der Streit zwischen Lufthansa und Condor um Zubringerflüge scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Jetzt hat sich die EU-Kommission eingeschaltet, wodurch der Ferienflieger wieder Oberwasser bekommt.
In einem „Supplementary Statement of Objections“ weisen die Wettbewerbshüter aus Brüssel Lufthansa an, Condor erneut Zugang zum Zubringerverkehr von und nach Frankfurt zu den Bedingungen zu gewähren, die die beiden Fluggesellschaften im Juni 2024 vereinbart hatten. Das heißt: Der Kranich-Konzern soll das so genannte Prorate Special Agreement (SPA), das Condor bereits seit vielen Jahren Zugriff auf vergünstigte Zu- und Abbringerflüge gewährt, zu den neu verhandelten Preisen wieder in Kraft setzen.
„Einstweilige Maßnahmen“ zum Schutz des Wettbewerbs
Kurz nach Weihnachten wurde der Vertrag beendet, nachdem sich die Konkurrenten nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten. Vorausgegangen war eine vorläufige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugunsten der Lufthansa-Gruppe. Seitdem muss der Urlaubsflieger auf ein Interlining-Abkommen zu deutlich schlechteren Konditionen und geringerem Angebot zurückgreifen, um die Zubringer weiter in sein Angebot integrieren zu können. Eine Konsequenz: Condor hat für den Sommerflugplan mehrere Langstrecken gestrichen.
Die EU-Anweisung an Lufthansa steht im Zusammenhang mit Untersuchungen zum transatlantischen Joint Venture „A++“, das die Lufthansa Group seit vielen Jahren mit den nordamerikanischen Carriern United Airlines und Air Canada unterhält. In der Mitteilung stellt die Kommission fest, dass dieses Gemeinschaftsunternehmen den Wettbewerb auf der Strecke Frankfurt–New York einschränke. Daher seien „einstweilige Maßnahmen“ gerechtfertigt, die es Condor ermöglichten, diese Verbindung weiterhin anzubieten, „um zu verhindern, dass der Wettbewerb auf diesem Markt ernsthaft und irreparabel geschädigt wird“, heißt es.
Untersuchung zum Transatlantik-Joint-Venture
Die Entscheidung bezüglich Condor ist nach Angaben der EU-Kommission ein Schritt im Rahmen eines umfassenderen Verfahrens zu möglichen Wettbewerbsbeschränkungen auf Transatlantik-Strecken durch das Joint Venture, das Brüssel bereits im vergangenen August eingeleitet hat. Diese sei zeitlich beschränkt, bis diese Untersuchungen abgeschlossen seien. Allerdings gebe es keine gesetzliche Frist für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung, so die Wettbewerbshüter.
In einer ersten Reaktion hat der Lufthansa-Konzern erklärt, dass man die Auffassung der EU-Kommission nicht teile. Man prüfe die neuerliche Ankündigung aus Brüssel in den nächsten Tagen, meldet das Fachportal Aero.de.