Fluggastrechte: Verbraucherschützer kritisieren Reformpläne

Die von der EU ins Auge gefasste Reform der Fluggastrechte-Verordnung stößt bei Verbraucherschützern… 

Die von der EU ins Auge gefasste Reform der Fluggastrechte-Verordnung stößt bei Verbraucherschützern auf scharfe Kritik. Die geplanten Überarbeitungen könnten „erhebliche Nachteile für Reisende mit sich bringen“, befürchtet das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net).

Laut aktueller EU-Verordnung haben Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden, für die die Fluggesellschaft verantwortlich ist, Anspruch auf pauschale Entschädigungen, die je nach Flugstrecke von 250 Euro bis 600 Euro reichen. Der aktuelle Reformvorschlag sieht vor, die Schwellenwerte für Verspätungen deutlich zu erhöhen. So soll es künftig 250 Euro erst ab fünf Stunden Verspätung bei einer Strecke von bis zu 3.500 Kilometern geben und den Maximalbetrag von 600 Euro erst ab zwölf Stunden Verspätung (bei Strecken über 6.000 Kilometern).

85 Prozent der Passagiere verlieren Anspruch

„Diese Anpassung ist ein gravierender Rückschritt. Denn die meisten Verspätungen im Luftverkehr liegen zwischen zwei und vier Stunden“, kritisiert Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland. „Die geplante Anhebung der Schwellenwerte würde dazu führen, dass bis zu 85 Prozent der betroffenen Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung mehr hätten.“ Zudem könnten Airlines Flüge gezielt verspäten anstatt sie zu annullieren, um die Entschädigungen zu vermeiden.

Zugleich fordert das ECC-Net die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, eine „Reform im Sinne der Verbraucher“ umzusetzen. Diese müsse neben der Beibehaltung der bisherigen Entschädigungsregelungen unter anderem eine schnellstmögliche Umbuchung auf alternative Verbindungen, eine bessere Insolvenzabsicherung für Airlines, mehr Möglichkeiten für nationale Behörden zur Durchsetzung von Fluggastrechten sowie eine stärkere Regulierung von Online-Ticketplattformen beinhalten.

Dazu komme, dass die vorgesehene Neuregelung die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) der vergangenen 20 Jahre nicht ausreichend bedenke, heißt es weiter. Insbesondere sprechen sich die Verbraucherschützer für eine Positiv- und eine Negativliste der außergewöhnlichen Umstände aus, die zu Flugverspätungen und -ausfällen führen. Diese müssten die bisherige Entscheidungspraxis des EuGH berücksichtigen. (rie)