Im Zubringer-Streit zwischen Condor und Lufthansa sah es zuletzt gut für den Ferienflieger aus –…
Im Zubringer-Streit zwischen Condor und Lufthansa sah es zuletzt gut für den Ferienflieger aus – aber das ist schon wieder passé: Die EU-Kommission hat ihre Anordnung an Lufthansa, Condor erneut Zugriff auf Zubringerflüge zu günstigen Konditionen zu gewähren, zurückgezogen.
Wie die Wettbewerbshüter aus Brüssel mitteilen, haben sie ihr kartellrechtliches Verfahren der einstweiligen Anordnung gegen den Lufthansa-Konzern eingestellt. Es sei festgestellt worden, „dass nicht alle Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Verordnung 1/2003 erfüllt waren“. Ziel des Verfahrens sei es gewesen, Condor Zugang zu Zubringern von und nach Frankfurt „zu den Bedingungen zu gewähren, die die beiden Fluggesellschaften im Juni 2024 vereinbart hatten“.
Verfahren zum LH-Joint-Venture geht weiter
Damit hat in der langwierigen Auseinandersetzung der beiden Konkurrenten um das so genannte Special Prorate Agreement (SPA) erst einmal wieder Lufthansa Oberwasser. Jedoch ist der Streit damit noch längst nicht entschieden. So ist nach wie vor ein Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf anhängig, das voraussichtlich im April starten soll.
Diesem vorausgegangen war ein Eilverfahren am OLG, das der Bundesgerichtshof vergangenen Dezember jedoch zugunsten des Kranich-Konzerns entschied. Da sich die Airlines nicht auf eine Nachfolgeregelung einigen konnten, beendete Lufthansa das SPA direkt nach Weihnachten.
Auch in anderer Hinsicht ist der deutsche Marktführer noch nicht aus dem Schneider. Denn Brüssel hat den Konzern erst einmal nur in Sachen Condor entlastet. Weiterhin im Gange ist ein umfassenderes Verfahren zu möglichen Wettbewerbsbeschränkungen auf Transatlantik-Strecken durch das Joint Venture „A++“, das die Lufthansa Group seit vielen Jahren mit den nordamerikanischen Carriern United Airlines und Air Canada unterhält. Trotz der aktuellen Entscheidung im Fall Condor, der in diese Untersuchung eingebettet war, läuft dieses Hauptverfahren laut EU Kommission weiter.