Zubringerflüge: Teilsieg für Lufthansa im Streit mit Condor

Der Streit zwischen Lufthansa und Condor um vergünstigte Zubringerflüge schwelt jetzt schon seit… 

Der Streit zwischen Lufthansa und Condor um vergünstigte Zubringerflüge schwelt jetzt schon seit einigen Jahren – nun gibt es eine erneute Wendung. Nachdem das Bundeskartellamt dem Kranich-Konzern vor zwei Jahren untersagt hatte, die Sonderkonditionen für den Ferienflieger aufzukündigen, hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf dem widersprochen. 

Wie die FAZ berichtet, liegt bereits seit dem 10. Mai ein Beschluss des OLG vor, wonach das Gericht „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kartellamts hege. Zudem stehe eine „Besorgnis der Befangenheit“ der Bonner Beamten im Raum. Lufthansa hatte gegen den Beschluss der Kartellwächter 2022 ein Eilverfahren eingeleitet.

Hauptverfahren steht noch aus

Ein Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit steht zwar noch aus, dennoch hebt der Gerichtsbeschluss die Kartellamtsentscheidung vorerst auf. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entbindet uns ab sofort von dem bisher gültigen Beschluss des Bundeskartellamts, nach der wir unserem Wettbewerber Condor ein Special Prorate Agreement (SPA) mit festgelegten Sonderkonditionen zu gewähren haben“, erläutert ein Lufthansa-Sprecher gegenüber dem Fachportal Aero.de.

Und der Konzern hat umgehend reagiert und die Konditionen des Vertrags gestrafft. „Um einen unmittelbaren Stopp von Zu- und Abbringerdiensten mitten im Sommer für unseren Wettbewerber zu vermeiden, haben wir mit der Condor eine befristete Fortführung des SPA zu angepassten Konditionen bis zum Ende des Sommerflugplans 2024 vereinbart“, so der Sprecher gegenüber Aero.de. Über eine etwaige Vereinbarung für die Zeit ab dem 27. Oktober 2024 sei man „mit Condor im Gespräch“.

Condor setzt auf einen Vergleich

Auch der Ferienflieger setzt auf eine Verhandlungslösung. Für beide Seiten sei eine „außergerichtliche Einigung“ die bessere Variante, sagte Condor-Chef Peter Gerber kürzlich bei einem Mediengespräch. Das Verfahren könne sich sonst noch „drei bis fünf Jahre“ in die Länge ziehen.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen den beiden Airlines ist das von Lufthansa im Herbst 2020 aufgekündigte SPA, das Condor LH-Zubringer für die Langstreckenflüge zu Sonderkonditionen gewährte. Der Vertrag sollte zum Mai 2022 auslaufen, wogegen sich der Konkurrent wehrte und Anfang September desselben Jahres besagten Kartellamtsbeschluss erwirkte. Daraufhin kündigte Lufthansa umgehend an, das Urteil überprüfen zu lassen.