Urteil: Streit um Definition „wenige Gehminuten entfernt“

Im Streit um die Auslegung der Aussage „nur wenige Gehminuten entfernt“ hat das Amtsgericht München… 

Im Streit um die Auslegung der Aussage „nur wenige Gehminuten entfernt“ hat das Amtsgericht München einen Reiseveranstalter zu einer Kostenerstattung eines Ersatzhotels sowie einen Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verurteilt (242 C 13523/23).

Wie das Amtsgericht mitteilt, hatten eine Frau und ihre neunjährige Tochter im Juli 2022 eine zwölftägige Rundreise durch Costa Rica gebucht. Diese sollte einen Aufenthalt von vier Nächten in einem Boutique-Hotel an der Pazifikküste beinhalten, das laut Veranstalter nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt liege.

Strand war 1,3 Kilometer entfernt

Vor Ort jedoch musste die Frau ein Taxi nehmen, um den 25 Gehminuten und 1,3 Kilometer entfernt liegenden Strand zu erreichen. So entschied sie sich mit der lokalen Ansprechpartnerin des Veranstalters, auf eigene Kosten ein Ersatzhotel zu buchen und machte die Kosten sowie einen Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend.

Das Amtsgericht München gab der Klägerin in vollem Umfang recht. Es müsse unter anderem berücksichtigt werden, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine Reise im Hochpreissegment handele, da für zwölf Tage knapp 9.000 Euro ausgegeben wurden – exklusive Flügen. Die Beklagte, die damit werbe, „unvergessbare Luxusreisen“ anzubieten, müsse sich insofern an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen.

Richter: „Wenige Gehminuten“ bedeuten maximal fünf Minunten

Die Richter urteilten, dass die Aussage „wenige Gehminuten“ eine Zeit beschreibt, „die bei normalem Gehtempo regelmäßig fünf Minuten nicht überschreitet“. Eine Entfernung von 1,3 Kilometern könnte jedoch nur dann innerhalb von fünf Minuten zurückgelegt werden, wenn Frau und Tochter eine Geschwindigkeit von 15,6 Kilometer pro Stunde eingehalten hätten, was laut Gericht selbst für erfahrene Läufer ein ambitioniertes Tempo darstelle.

Das Urteil ist rechtskräftig. (uf)