Überbrückungsgelder: Der DRV macht Hoffnung

Durften die Behörden im Fall der Überbrückungsgelder nachträglich die FAQ ändern? „Ja“, heißt es… 

Durften die Behörden im Fall der Überbrückungsgelder nachträglich die FAQ ändern? „Ja“, heißt es dazu vom Deutschen Reiseverband (DRV). Generell lasse sich „aus juristischer Sicht sagen, das Änderungen oder Anpassungen von FAQ jederzeit möglich sein können, da es sich nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung handelt“, berichtet der Verband auf Anfrage von touristik aktuell. Und weiter: „Anpassungen erfolgen vermutlich aufgrund eines Klarstellungsbedarfs. Da es kein justiziabler Rechtsakt ist, kann auch nicht dagegen geklagt werden.“ 

In bestimmten Fällen könne allerdings gegen einen Bescheid (der aufgrund der Änderungen bei den FAQ nun negativ ausfällt) mit Rechtsmitteln vorgegangen werden, „da es sich bei einem Bescheid um einen Verwaltungsakt handelt“, so der DRV.

Dem DRV sind bislang keine Fälle im Verband bekannt

Ein großes Thema sind Rückforderungen an Reisebüros und Veranstalter beim DRV aber offenbar noch nicht: „Bislang sind von DRV-Mitgliedsunternehmen Anfragen bezüglich dieser aktuellen Thematik nicht an uns herangetragen worden. Sollten Mitglieder Fragen oder Probleme haben, können sie sich an den Verband wenden und Rat einholen. Diese Dienstleistung ist Teil der verschiedenen Leistungen einer DRV-Mitgliedschaft“, heißt es aus Berlin.

Kanzlei rät, Rückfoderungen nicht einfach so zu akzeptieren

Auch die Düsseldorfer Kanzlei Advant Beiten hält es für durchaus möglich, gegen Rückforderungsbescheide vorzugehen. Auf jeden Fall sollten Reisebüro im Fall der Fälle Widerspruch einlegen, empfiehlt Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel. Denn ein Widerspruch habe auf jeden Fall erst einmal eine aufschiebende Wirkung.

Die Erfolgsaussichten hängen dem Juristen zufolge „vom Einzelfall ab, grundsätzlich bestehen aber gute Argumente gegen die rückwirkende Anwendung verschärfter Prüfmaßstäbe“, so der Rechtsanwalt.