Stadt erinnert an Verbotszonen für Feuerwerk

 

Münster (SMS) Im Vorfeld der Silvesternacht erinnert Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer an die drei Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk im Stadtgebiet. „Ein leichtfertiger und unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik führt immer wieder zu Verletzungen und Gefährdungen von Personen“, warnt Heuer. In der zurückliegenden Silvesternacht war dies in Münster vor allem am Domplatz, am Prinzipalmarkt und auf dem Bahnhofsvorplatz zu beobachten. In der kommenden Silvesternacht ist Feuerwerk in diesen Bereichen deshalb verboten. Verstöße könnnen mit Bußgeldern zwischen 25 und 250 Euro geahndet werden. Sowohl das Abbrennen und Abschießen als auch das Mitführen von Pyrotechnik ist hier vom 31. Dezember 2023 um 22 Uhr bis zum 1. Januar 2024 um 4 Uhr verboten. 

Domplatz, Prinzipalmarkt und die Westseite des Bahnhofs ziehen mit zahlreichen gastronomischen Angeboten und zentralen Einrichtungen des ÖPNV viele Menschen an. Die räumliche Enge verschärft sich in der Silvesternacht erfahrungsgemäß durch …

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Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster