Reiten in der Natur nur mit gültiger Reitplakette

 

Münster (SMS) Viele Reiterinnen und Reiter nutzen das Frühjahr für ausgiebige Ritte in der freien Landschaft und in den Wäldern. Damit der Start in die neue Reitsaison ungetrübt bleibt, weist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster darauf hin, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz das Reiten sowohl auf privaten als auch öffentlichen Straßen und Wegen in der freien Landschaft und im Wald nur mit einem gültigen Reitkennzeichen erlaubt ist. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Reitervereine und Reiterhöfe. Wer ohne gültige Kennzeichen losreitet, riskiert nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes ein Bußgeld.

Das Kennzeichen besteht aus einer gelben Tafel mit der Aufschrift „MS“, einer Nummer sowie einem Jahresaufkleber für das Jahr 2024. Das doppelt ausgegebene Kennzeichen muss am Zaumzeug beidseitig gut sichtbar befestigt sein. Mit den Einnahmen setzt die Stadt bestehende Reitwege instand und legt neue Reitwege an. Im ve …

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Quelle: Pressemitteilungen der Stadt Münster