Ein Soldat, der der rechtsextremen Identitären Bewegung anhängt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Ein Soldat, der der rechtsextremen Identitären Bewegung anhängt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.