In der Affäre um vermeintlich prorussische Desinformation und den AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron hat die Generalstaatsanwaltschaft München ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren angelegt. Die Anklagebehörde betont, dass sich daraus nicht auf einen Anfangsverdacht schließen lasse. Vorermittlungen sind gesetzlich nicht geregelt und werden oft routinemäßig aufgenommen, in diesem Fall begründete die Staatsanwaltschaft die Prüfung mit „der aktuellen Berichterstattung“.