Die Verurteilung eines Handwerkers zu elf Jahren Haft wegen Mordversuchs an einer jungen Frau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 29. März 2023 verworfen, wie ein Sprecher am Mittwoch nach der Verhandlung mitteilte. (Az: 6 StR 324/23)