Nach dem Verbot eines Livestreams vom Landesjägertag in Weiden haben sich Vertreter des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) sowie dessen Kreisgruppe Memmingen vor Gericht getroffen. Der BJV hatte Widerspruch gegen die vom Kreisgruppenvorsitzenden vor dem Landgericht München I erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt, mit der der öffentliche Livestream untersagt worden war. Die Anwältin des BJV forderte am Dienstag, dass die Verfügung aufgehoben wird. Eine gütliche Einigung gab es nicht. Die Richterin will ihre Entscheidung am 16. Mai verkünden.