Im Prozess um das Gewaltverbrechen an einer Blumenverkäuferin aus dem oberfränkischen Lichtenfels hat die Staatsanwaltschaft die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren für den 18-jährigen Angeklagten wegen Mordes verlangt. Wie das Landgericht Coburg mitteilte, beantragte der Verteidiger am Mittwoch eine geringere Strafe. Der Anwalt wertete die Tat im Unterschied zur Staatsanwaltschaft lediglich als Totschlag.