Jobcenter sollen künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn Betroffene eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Doch ist das rechtens?
Jobcenter sollen künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn Betroffene eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. Doch ist das rechtens?