Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie – und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.
Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie – und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.