Bis mindestens 2046 soll bei den früheren deutschen Kernkraftwerken Atommüll gelagert werden. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter sehen dabei keine Sicherheitsprobleme.
Bis mindestens 2046 soll bei den früheren deutschen Kernkraftwerken Atommüll gelagert werden. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter sehen dabei keine Sicherheitsprobleme.