Wer noch einen Papierführerschein besitzt, muss bis 19. Januar 2025 den neuen befristeten EU-Kartenführerschein beantragen. Hier erfahren Sie, wie der Führerschein-Umtausch funktioniert.
Wer noch einen Papierführerschein besitzt, muss bis 19. Januar 2025 den neuen befristeten EU-Kartenführerschein beantragen. Hier erfahren Sie, wie der Führerschein-Umtausch funktioniert.