Wegen „Kost und Logis“ wurden dem unschuldigen Manfred Genditzki rund 100.000 Euro von seiner Haftentschädigung abgezogen. Seine Anwältin will dagegen rechtlich vorgehen – und klagt zudem auf Schmerzensgeld.
Wegen „Kost und Logis“ wurden dem unschuldigen Manfred Genditzki rund 100.000 Euro von seiner Haftentschädigung abgezogen. Seine Anwältin will dagegen rechtlich vorgehen – und klagt zudem auf Schmerzensgeld.