Der Fall der Skandal-Bewerberin taugt nicht für eine Vorverurteilung in der Sache. Trotzdem kann die Stadt München die Bewerbung nicht einfach so durchwinken.
Der Fall der Skandal-Bewerberin taugt nicht für eine Vorverurteilung in der Sache. Trotzdem kann die Stadt München die Bewerbung nicht einfach so durchwinken.