Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen bislang – wenn überhaupt – nur im Krankenhaus erfolgen. Aber was, wenn der Transport in die Klinik den Patienten schadet? Karlsruhe hat die gesetzliche Regel geprüft.
Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen bislang – wenn überhaupt – nur im Krankenhaus erfolgen. Aber was, wenn der Transport in die Klinik den Patienten schadet? Karlsruhe hat die gesetzliche Regel geprüft.