Er muss lange ins Gefängnis. Für eine Tat bei einer Feier unter Kolleginnen und Kollegen in Bielefeld. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April die Tat bereits gestanden. Er muss lange ins Gefängnis. Für eine Tat bei einer Feier unter Kolleginnen und Kollegen in Bielefeld. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April die Tat bereits gestanden.