FTI-Insolvenz: Start des Erstattungsprozesses verzögert sich

Der Unmut wächst: Mehr als sechs Wochen nach der Insolvenz der FTI-Group verzögert sich der… 

Der Unmut wächst: Mehr als sechs Wochen nach der Insolvenz der FTI-Group verzögert sich der Start des Erstattungsprozesses für gezahlte Kundengelder weiter. Man werde diesen „in Kürze“ starten, teilte der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) am 12. Juli mit. Ein exaktes Datum wurde nicht genannt.

Eine Frist, bis wann der Prozess gestartet und die Gelder zurückgezahlt sein müssen, ist im Reisesicherungsfondsgesetz nicht verankert. Auf Nachfrage teilt das Bundesjustizministerium, das die Aufsicht über den Fonds hat, mit, der DRSF sei verpflichtet, „die Erstattungsansprüche von Reisenden ohne schuldhafte Verzögerung zu erfüllen. Bei der Beurteilung, ob dem entsprochen wird, sind sämtliche relevanten Umstände zu berücksichtigen“, sagt ein Sprecher und verwies unter anderem auf die „Anzahl der Anspruchsberechtigten“, „die Komplexität“ sowie „die Datenlage“.

Ministerium nennt fehlende Daten als Grund

Bei eben dieser Datenlage scheint es jedoch zu haken – sagt das Justizministerium. Nach den dem Bundeministerium der Justiz derzeit vorliegenden Informationen habe der DRSF die Daten zwar „frühzeitig“ angefordert. „Nicht alle Daten sind bislang jedoch vollständig übermittelt worden“, sagt der Sprecher und spielt den Ball an Veranstalter FTI zurück. 

Dort zeigt man sich über diese Aussage verwundert. „Die für den Erstattungsprozess erforderlichen Daten wurden richtig und vollständig, wie zwischen dem DRSF und FTI gemäß Datenlieferungsvereinbarung definiert, von FTI an den DRSF übermittelt. Die Daten liegen an einem geschützten Speicherplatz und sind jederzeit für den DRSF abrufbar“, teilt eine Sprecherin mit. 

DRSF verweist auf „Komplexität“ und „finanzielle Größenordnung“

Woran es liegt, dass der Start sich weiter verzögert, darüber kann nur spekuliert werden. Konkrete Anfragen von touristik aktuell beantwortet der DRSF ausweichend. Man arbeite daran, die Erstattungsphase „schnellstmöglich“ zu eröffnen. „Wegen der hohen Komplexität und der finanziellen Größenordnung der Rückerstattung räumen wir gleichzeitig auch der Sicherheit der betroffenen Pauschalreisenden eine hohe Priorität ein – sowohl in Bezug auf die Betrugsprävention als auch auf ihre persönlichen Daten“, heißt es auf Nachfrage.

Und auch das zuständige Ministerium beantwortet die Frage nach einem Starttermin nicht.  Es werde derzeit „nach Informationen des Bundesministeriums der Justiz“ an einem IT-gestützten Erstattungsverfahren gearbeitet, um die große Anzahl der Erstattungsansprüche „sicher“ bearbeiten zu können.Mehr als 700.000 Pauschalreisende seien von der FTI-Insolvenz betroffen. Es sei damit zu rechnen, dass „der Großteil“ der Erstattungsansprüche bis zum Herbst dieses Jahres erledigt sein werde. 

VUSR fordert Ministerium zur Transparenz auf

Doch das ist laut Marija Linnhoff, Chefin des Reisebüro-Verbands VUSR, zu spät. Sie verweist darauf, dass im Reisesicherungsgesetz eine „unverzügliche“ Zahlung festgelegt sei. Viele Familien hätten nicht das Geld, um eine neue Reise zu buchen. Wenn das Geld erst im Herbst ausgezahlt werde, sei die Ferienzeit vorbei. 

Linnhoff zufolge hätte der DRSF ein Onlineportal für die Anmeldung der Ansprüche längst vorbereiten können. „Das Justizministerium als Aufsicht sollte für mehr Tempo und Transparenz sorgen“, appelliert sie. 

Weitere Infos zur FTI-Insolvenz finden Sie unter www.touristik-aktuell.de/fti.