FTI-Insolvenz: Reisen bis 10. Juni abgesagt

Die Verunsicherung nach der Insolvenz der Veranstaltermarken FTI, 5 vor Flug, Big Xtra, Cars and… 

Die Verunsicherung nach der Insolvenz der Veranstaltermarken FTI, 5 vor Flug, Big Xtra, Cars and Camper und Drive FTI ist riesig. Nach wie vor gibt es zahlreiche offene Fragen – und deutliche Kritik an der Kommunikation von FTI und des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das wurde während einer Informationsveranstaltung deutlich, zu der der DRV am Dienstagabend seine Mitglieder der Säulen A und B eingeladen hatte. Rund 200 Interessierte nahmen an dem Webinar teil. 

Zugeschaltet waren unter anderem die Geschäftsführer des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), Stefan Mees und Ali Arnaout, die Infos aus erster Hand weitergaben. Eine der wohl wichtigsten Botschaften war: Reisen der von der Insolvenz betroffenen Veranstaltermarken sind bis einschließlich 10. Juni abgesagt. Doch wie es mit späteren Abreisen ist, dazu konnten weder Arnaout noch Mees etwas sagen. Diese Frage müsse der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach beantworten. Dieser müsse überlegen, wie viel Geld noch da sei und für was es ausgegeben werde, erklärte Mees. 

Wann kann neu gebucht werden?

Wie dringend Reisebüros und Kunden auf eine verlässliche Aussage angewiesen sind, verdeutlichte DRV-Vizepräsident Ralf Hieke, der die Reisebüros vertrat. Da Reisebüros durch die Stornierungen Provisionen verlieren, seien sie, um die Verluste so gering wie möglich zu halten, auf Neubuchungen angewiesen. Zudem wolle man die Kunden unterstützen. Doch laufe man Gefahr, zwei Buchungen zu generieren. „Eine schnelle Lösung muss her“, appellierten sowohl er als auch DRV-Präsident Norbert Fiebig an die beiden DRSF-Geschäftsführer und rannten dabei offene Türen ein. Wie Stefan Mees erläuterte, arbeite der vorläufige Insolvenzverwalter bereits an Ideen und Konzepten.

Darüber hinaus stimmten Arnaout und Mees der Kritik der Reisebüros an der „dürftigen“ Kommunikation zu. Laut Stefan Mees, der sich seit Sonntagabend mit einem Team des DRSF in München befindet und eng mit FTI und Bierbach zusammenarbeitet, werde man an der Kommunikation arbeiten. Er und Arnaout kündigten an, Infos kontinuierlich auf der Website des DRSF zu veröffentlichen. Bislang habe die Priorität auf Infos für Kunden gelegen, die bereits ihre Reise angetreten haben. Das werde sich in den kommenden Tagen ändern. 

Kostenübernahmeerklärungen an Hoteliers und Airlines

Laut den beiden DRSF-Geschäftsführern ist in den vergangenen beiden Tagen viel erreicht worden. Unter anderem liegen sowohl den Airlines als auch sämtlichen Hoteliers eine Kostenübernahmeerklärung vor. Würden Kunden dennoch von Hoteliers aufgefordert, die Rechnung zu zahlen, sollten sie auf die Erklärung verweisen und sich an FTI wenden. Falls dennoch auf die Forderung bestanden werde, gelte es Ruhe zu bewahren, die Belege aufzuheben und einzureichen. „Unser Schutzschirm steht. Wir haben eine starke Kapitalkraft. Diese reicht bei Weitem aus, den Schaden zu regulieren“, bekräftigte Arnaout noch einmal. Wichtig sei es, sicherzustellen, dass die Gäste vor Ort ihren Urlaub in Ruhe zu Ende bringen können. Er gehe davon aus, dass ein Großteil der Kunden seine Reise fortsetzen könne. „Wir haben lediglich wenige Gruppen aus eher exotischen Ländern zurückgeholt.“

Die Frage, wann Kunden, die nicht verreisen konnten, ihr Geld zurückerhalten, konnten die beiden DRSF-Manager nicht beantworten. Die Überprüfung der Ansprüche sei aufwändig und hänge von der Datenqualität ab, erläuterte Arnaout. Dennoch drängte Fiebig auf Schnelligkeit: „Ihnen ist klar, dass die Reputation unserer Branche und auch das Kundenvertrauen maßgeblich davon abhängig ist, wie schnell wir hier agieren“, sagte er. „Es muss alles daran gesetzt werden, dass die Kundengelder schnell zurückfließen. Nicht jeder hat genügend Geld in der Tasche, einen zweiten Urlaub zu finanzieren.“

Thema entgangene Provisionen 

Auf die Frage, ob man Reisen selbst stornieren sollte, antwortete Mees mit einem deutlichen „Nein“. „Wenn Sie das tun, verändern sich das Rechtsverhältnis und Ihre Ansprüche. Sie sollten die Buchung aufrechterhalten. Nur so können Sie Ihre bezahlten Leistungen erstattet bekommen.“ 

Auch zum Thema entgangene Provisionen äußerten sich die DRSF-Geschäftsführer. „Meiner Meinung nach sind die Provisionen verdient. Die Insolvenz ist als nachträgliches Ereignis zu betrachten“, sagte er. Reisebüros sollten die Ansprüche bei FTI geltend machen. Allerdings flössen sie in die Insolvenzmasse ein, mit einer hohen Erstattung sei daher nicht zu rechnen. 

Mit Blick auf den großen Informationsbedarf kündigte DRV-Präsident Fiebig an, weitere Webinare je nach Bedarf zu veranstalten. Abschließend richtete er sein Wort einmal mehr an die teilnehmenden Reisebüros: „Wir wissen sehr, was Sie leisten und wie schwierig alles ist. Aber ich weiß auch, wie gut Sie solche Krisen in der Vergangenheit geleistet haben.“

Einen Überblick zu allen News und Hintergründen zur Insolvenz von FTI finden Sie unter touristik-aktuell.de/fti.