FTI: Gläubiger können Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Nachdem das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren der FTI Touristik GmbH und der Big Xtra GmbH… 

Nachdem das Amtsgericht München die Insolvenzverfahren der FTI Touristik GmbH und der Big Xtra GmbH eröffnet hat und Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum Insolvenzverwalter bestellt wurde, können Gläubiger von FTI nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. 

Wie Bierbach mitteilt, sind dies FTI-Kunden, die Einzelleistungen bei FTI Touristik, Big Xtra oder der Marke 5vorFlug gebucht haben, sowie alle anderen Leistungspartner und Gläubiger von FTI. Bis spätestens Ende September erhalten diese ein Gläubigeranschreiben des Insolvenzverwalters mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN). Anschließend können Gläubiger ihre Forderung mit PIN aber auch ohne PIN schriftlich per Post oder elektronisch über das Verfahrensportal anmelden. „Vor Erhalt dieses Aufforderungsschreibens müssen die Gläubiger noch nichts unternehmen“, so Bierbach.

Gläubiger erhalten Aufforderungsschreiben

Wie der Insolvenzverwalter weiter erklärt, sollen nach dem Erhalt dieses Schreibens zunächst nur diejenigen Forderungen anmelden, denen bereits geleistete Zahlungen nicht anderweitig, beispielsweise über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder Kreditkartenanbieter, erstattet werden können. Dies gelte vor allem für Kunden, die Einzelleistungen gebucht haben und keine Erstattung beim Zahlungsvermittler geltend machen können. 

Die rund 90 Prozent der Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, sollen laut Bierbach zunächst die Rückerstattung über den DRSF abwarten. Zur Insolvenztabelle sollten nur eventuell vom DRSF nicht erstattete Teilbeträge angemeldet werden. „Kein Gläubiger muss befürchten, eine Frist zu versäumen, denn die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist“, sagt Axel Bierbach. „Wir bitten daher dringend darum, zunächst die empfohlenen Rückzahlungswege einzuhalten, um das gesamte Verfahren nicht unnötig zu verzögern.“ 

Insolvenzverwalter rechnet mit nur geringer Quote

Bierbach rät Kunden, sich auf den „erfolgversprechendsten Weg“ der Rückerstattung zu konzentrieren. „Werden mehrere Anträge gleichzeitig gestellt, blockiert dies die Bearbeitung aller Anträge, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kunden sonst mehrfach an ihr Geld kommen.“ 

Der Insolvenzverwalter rechnet lediglich mit einer geringen Quote. Seiner Erfahrung nach wird sich das gesamte Verfahren und die Prüfung der Forderungen angesichts der Vielzahl der Gläubiger „voraussichtlich über mehrere Jahre“ hinziehen. Reisebüros, die sich die FTI-Provisionen erst nach Abreise der Kunden haben auszahlen lassen, dürften daher vermutlich kaum beziehungsweise kaum Geld zurückerhalten.

Kunden, die Fragen zu den Forderungsanmeldungen haben, können sich per E-Mail an fti(at)mhbk.de und per Telefon an 089 / 25 25 40 00 wenden. (uf)