DRV-Gutachten: FTI-Provisionen sind sicher

Reisebüros können die bereits erhaltenen FTI-Provisionen für stornierte Reisen behalten. Zu diesem… 

Reisebüros können die bereits erhaltenen FTI-Provisionen für stornierte Reisen behalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Reiserechtsexperten Ansgar Staudinger, das der Deutsche Reiseverband (DRV) wie berichtet in Auftrag gegeben hatte. 

Staudinger, Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld, hatte die Frage rechtlich untersucht, ob der Insolvenzverwalter möglicherweise einen Anspruch gegenüber den Reisemittlern hat, die von FTI bereits ausgezahlten Provisionen zurückzuverlangen. 

Sein Fazit: Keine der im Insolvenzrecht vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten greife. Laut Staudinger agiere das Reisebüro im Rahmen des Agenturvertrages mit dem Veranstalter als Handelsvertreter. Zwar werde ein Provisionsanspruch „grundsätzlich“ erst mit der Durchführung der Reise fällig. Allerdings könne die Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Buchung vorverlegt werden. 

Auf den Fall von FTI gemünzt bedeutet das laut Staudinger, dass nach den Agenturverträgen zwischen der FTI-Group und den Reisebüros Provisionszahlungen bei erfolgreicher Vermittlung von Reisen aus dem FTI-Sortiment fällig werden. Das gelte auch für Verträge, die unmittelbar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschlossen worden seien. Das Reisebüro habe als Reisemittler Verträge mit Kunden für FTI geschlossen. Daraus erhalte FTI – zumindest bei Direktinkasso – einen Anspruch auf Bezahlung der Reise, „im Sinne des Insolvenzrechts ein der Provision entsprechender Vermögenswert“, heißt es. 

„Unmittelbar zeitlicher Zusammenhang“

Direkt nach der Buchung habe FTI die Provisionen gezahlt, sodass der Leistungsaustausch auch tatsächlich „in einem unmittelbar zeitlichen Zusammenhang“ stattgefunden habe. Somit dürfe der Insolvenzverwalter die von FTI an die Reisebüros ausgezahlte Provision nicht zurückfordern.

Bereits in den vergangenen Wochen hatten Reiserechtsexperten wie Roosbeh Karimi von der Kanzlei Karimi Legal in Berlin, Hans-Josef Vogel von der Kanzlei Advant Beiten in Düsseldorf und Ernst Führich immer wieder betont, dass die bereits gezahlten FTI-Provisionen sicher seien. Und auch das Vorgehen des Insolvenzverwalters von Thomas Cook machte Hoffnung. Dieser forderte keine Provisionen für abgesagte Reisen zurück. Nun können Reisebüros endlich aufatmen. (uf)