DRSF: Rückzahlung der FTI-Kundengelder ist sicher

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF), zuständig für die Kundengeldabsicherung in der… 

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF), zuständig für die Kundengeldabsicherung in der Pauschaltouristik, sieht sich für die große Herausforderung durch die FTI-Pleite gewappnet. „Zur Regulierung möglicher Insolvenzen der bei ihm abgesicherten Unternehmen hält der DRSF das gesetzlich vorgeschriebene Zielkapital vor, das sich aus Sicherheitsleistungen der Reiseveranstalter, entrichteten Entgeltzahlungen und Kreditmittellinien zusammensetzt“, heißt es in einem Statement des DRSF. Damit stehe für alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Krisenszenarien genug Kapital zur Verfügung, „auch für eine Insolvenz in der Größenordnung der FTI Touristik“.

Fondsvolumen deutlich über 750 Millionen Euro

Wie hoch das Fondsvolumen derzeit ist, darüber erteilt der DRSF keine Auskunft. Klar aber ist: Es ist deutlich höher als die ursprünglich für das Jahr 2027 angepeilte Zielmarke von 750 Millionen Euro, die bereits vergangenen Herbst erreicht wurde.

Denn wegen des starken Comebacks der Pauschalreise nach der Corona-Krise ist das gesetzlich erforderliche Zielkapital deutlich gestiegen. Laut Reisesicherungsfondsgesetz muss der Fonds finanziell so ausgestattet sein, dass er den hypothetischen Fall einer gleichzeitigen Insolvenz des größten und eines mittleren Reiseanbieters abdecken kann.

Keine Festlegung auf Rückzahlungsfrist

Entgegen anders lautenden Berichten, wonach versucht werde, die Kunden innerhalb von „vier bis sechs Wochen“ zu entschädigen, legen sich die Fondsverwalter zunächst nicht auf einen Zeitraum fest: „Eine zeitliche Schätzung, bis wann die anspruchsberechtigten Pauschalreisekunden der FTI Touristik ihre bis dato gezahlten Anzahlungen zurückerstattet bekommen können, ist derzeit nicht möglich.“ Der DRSF werde im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags aber dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden.

Dies wird angesichts der Masse an betroffenen Buchungen eine echte Herausforderung für das überschaubare Team in Berlin. Der Fonds werde sich zur Rückzahlung mit betroffenen Kunden in Verbindung setzen, sobald FTI die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung stelle, heißt es. Darüber hinaus arbeite der DRSF eng mit dem betroffenen Unternehmen sowie dem Krisenstab des Auswärtigen Amtes zusammen und stehe in engem Kontakt mit den Leistungserbringern vor Ort, um den betroffenen Urlaubern zu helfen.

Hotelkosten sind gedeckelt

Allerdings gilt die volle Rückzahlung der Kundengelder nicht, wenn sich Kunden bereits im Urlaub befinden. Dann ist zumindest die Deckung der Hotelkosten begrenzt, wie aus einem Schreiben des DRSF an den Reisevertrieb hervorgeht. Demnach ist die Übernahme der zwischen FTI und den Hotels vereinbarten Vergütung auf einen Höchstbetrag von 80 Euro pro Reisenden und Übernachtung beschränkt. Diese umfassen die vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen, sofern diese nicht oder nur teilweise durch den Reiseanbieter gezahlt wurden, die Reise noch nicht beendet ist und die Reiseleistungen vollständig und vertragsgemäß erbracht wurden.