Bahnreisende müssen sich erneut auf erhebliche Zugausfälle einstellen. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt. Bahnreisende müssen sich erneut auf erhebliche Zugausfälle einstellen. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn in erster Instanz abgelehnt.