Stadt Gütersloh überarbeitet Werbesatzung

Notwendiges Übel oder eine unzulässige Beeinträchtigung des Stadtbilds? Die Stadt Gütersloh reduziert räumliche Grenzen für Außenwerbung.  Notwendiges Übel oder eine unzulässige Beeinträchtigung des Stadtbilds? Die Stadt Gütersloh reduziert räumliche Grenzen für Außenwerbung. 

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