Der Mann, der im „Horrorhaus von Höxter“ Frauen zu Tode quälte, soll als gefährlicher Straftäter nach der Haft eingesperrt bleiben. Damit ist eine frühere Fehldiagnose höchstrichterlich korrigiert. Der Mann, der im „Horrorhaus von Höxter“ Frauen zu Tode quälte, soll als gefährlicher Straftäter nach der Haft eingesperrt bleiben. Damit ist eine frühere Fehldiagnose höchstrichterlich korrigiert.