Das Bürgerbegehren der Initiative „In Vielfalt, ohne Angst“ ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Stadtverwaltung nach Auszählung der ersten Stimmen. Das Bürgerbegehren der Initiative „In Vielfalt, ohne Angst“ ist zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt die Stadtverwaltung nach Auszählung der ersten Stimmen.