Landesarbeitsgericht gibt FN in Warendorf Recht

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung muss nicht den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes komplett übernehmen. Ein Mitarbeiter klagte. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung muss nicht den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes komplett übernehmen. Ein Mitarbeiter klagte.

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