Vier Jahre lang streiten sich Condor und Lufthansa bereits um eine Vereinbarung über vergünstigte…
Vier Jahre lang streiten sich Condor und Lufthansa bereits um eine Vereinbarung über vergünstigte Zubringerflüge. Nach einer jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat jetzt der Ferienflieger wieder Oberwasser: Demnach hat das so genannte Special Prorate Agreement (SPA), das Condor Sonderkonditionen bei LH-Zubringern für die Langstrecke einräumte, zunächst weiterhin Bestand. Ein finales BGH-Urteil wird gegen Jahresende erwartet, wie die Nachrichtenagentur Reuters zuerst gemeldet hat.
BGH hebt Urteil des OLG Düsseldorf auf
Damit haben die Karlsruher Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom Mai kassiert, das Lufthansa recht gegeben hatte. Das OLG hatte eine Entscheidung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2022, das Lufthansa die Aufkündigung des SPA untersagt hatte, aufgehoben. Die Richter machten „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung geltend und vermuteten überdies politische Einflussnahme.
Daraufhin hatte der Kranich-Konzern die Konditionen des Zubringervertrags zwar nicht gleich aufgehoben, aber gestrafft. Man wolle einen „unmittelbaren Stopp von Zu- und Abbringerdiensten mitten im Sommer für unseren Wettbewerber vermeiden“, wie es damals von Lufthansa hieß.
Lufthansa strebt Interlining an
Seitdem waren die Konkurrenten miteinander im Gespräch, um eine Regelung für die Zeit ab dem Winterflugplan zu finden – bislang offenbar ohne Ergebnis. Medieninformationen zufolge wollte Lufthansa nämlich den Vertrag ab 27. Oktober auf ein Interlining-Abkommen herabsetzen, was deutlich höhere Preise für die Zubringer zur Folge gehabt hätte.
Hintergrund des langwierigen juristischen Streits zwischen den Fluggesellschaften ist das von Lufthansa im Herbst 2020 aufgekündigte SPA. Der Vertrag sollte demnach eigentlich schon zum Mai 2022 auslaufen, wogegen sich Condor wehrte und Anfang September desselben Jahres besagten Kartellamtsbeschluss erwirkte. Daraufhin kündigte Lufthansa umgehend an, das Urteil überprüfen zu lassen.