Erlaubt ist das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk erst ab 31. Dezember. Doch in Berlin wird schon drei Abende vorher kräftig geböllert.
Erlaubt ist das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk erst ab 31. Dezember. Doch in Berlin wird schon drei Abende vorher kräftig geböllert.