Wegen fünf Euro vor Gericht: Das börsennotierte Wohnungsunternehmen begnügt sich nicht mit einer Teilzustimmung zu einer Mieterhöhung.
Wegen fünf Euro vor Gericht: Das börsennotierte Wohnungsunternehmen begnügt sich nicht mit einer Teilzustimmung zu einer Mieterhöhung.