Der Einbruch ins Grüne Gewölbe macht über vier Jahre später weiter Schlagzeilen. Jetzt entschied der BGH: Die Urteile des Dresdner Landgerichts sind rechtskräftig.
Der Einbruch ins Grüne Gewölbe macht über vier Jahre später weiter Schlagzeilen. Jetzt entschied der BGH: Die Urteile des Dresdner Landgerichts sind rechtskräftig.