Die Richter halten den Angeklagten, der zwei Mädchen in Neukölln niedergestochen hat, für schuldunfähig, weil er krank ist. Seine Drogensucht zeige grundsätzliche Probleme in der Psychiatrie auf.
Die Richter halten den Angeklagten, der zwei Mädchen in Neukölln niedergestochen hat, für schuldunfähig, weil er krank ist. Seine Drogensucht zeige grundsätzliche Probleme in der Psychiatrie auf.