Gegen die neun bis elfjährige Kinder wird wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Zuvor seien in der Einrichtung rechte Parolen gesungen worden.
Gegen die neun bis elfjährige Kinder wird wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Zuvor seien in der Einrichtung rechte Parolen gesungen worden.