In den sozialen Medien war ein Polizist als „Officer Denny“ unterwegs. Damit hat sein Arbeitgeber jedoch ein Problem. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.
In den sozialen Medien war ein Polizist als „Officer Denny“ unterwegs. Damit hat sein Arbeitgeber jedoch ein Problem. Nun hat das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen.