Trotz des Zweckentfremdungsverbotes seit 2014 werden viele Berliner Wohnungen zulasten des Wohnraumes als Ferienwohnungen angeboten. Das könnte sich nun ändern.
Trotz des Zweckentfremdungsverbotes seit 2014 werden viele Berliner Wohnungen zulasten des Wohnraumes als Ferienwohnungen angeboten. Das könnte sich nun ändern.