Das Berliner Landgericht räumt Mietern nach einer Eigenbedarfskündigung zwei weitere Jahre Zeit zum Ausziehen ein. Doch das Urteil sollte Betroffenen nicht zu viel Hoffnung machen. Eine Analyse.
Das Berliner Landgericht räumt Mietern nach einer Eigenbedarfskündigung zwei weitere Jahre Zeit zum Ausziehen ein. Doch das Urteil sollte Betroffenen nicht zu viel Hoffnung machen. Eine Analyse.