Die Deutsche Bahn kann den geplanten Lokführerstreik ab Mittwoch mit juristischen Mitteln nicht stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung ab.
Die Deutsche Bahn kann den geplanten Lokführerstreik ab Mittwoch mit juristischen Mitteln nicht stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung ab.