Bei der Vergabe einer Corona-Impfkampagne an eine Werbeagentur verletzte das Gesundheitsministerium das Wettbewerbsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof.
Bei der Vergabe einer Corona-Impfkampagne an eine Werbeagentur verletzte das Gesundheitsministerium das Wettbewerbsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof.