Der Bundesgerichtshof weist das Reiseportal Opodo in seine Schranken. Künftig muss das Portal kenntlich machen, wenn man mit einer Buchung gleichzeitig einer Mitgliedschaft zustimmt.
Der Bundesgerichtshof weist das Reiseportal Opodo in seine Schranken. Künftig muss das Portal kenntlich machen, wenn man mit einer Buchung gleichzeitig einer Mitgliedschaft zustimmt.