Wer im Hotel ein Doppelbett bucht, muss sich nicht mit einem 1,40 Meter breiten Bett zufriedengeben. Reisende haben dann einen Anspruch auf Rückerstattung, entschied ein Gericht.
Wer im Hotel ein Doppelbett bucht, muss sich nicht mit einem 1,40 Meter breiten Bett zufriedengeben. Reisende haben dann einen Anspruch auf Rückerstattung, entschied ein Gericht.