Empfänger von Sozialleistungen konnten sich bislang eine VBB-Kundenkarte ausstellen lassen. Ab Januar muss ein Leistungsbescheid immer mitgeführt werden.
Empfänger von Sozialleistungen konnten sich bislang eine VBB-Kundenkarte ausstellen lassen. Ab Januar muss ein Leistungsbescheid immer mitgeführt werden.