Mit seinem Urteil wegen Totschlags ging das Landgericht Berlin weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Auch der Großvater des Kindes muss in Haft.
Mit seinem Urteil wegen Totschlags ging das Landgericht Berlin weit über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Auch der Großvater des Kindes muss in Haft.