Polizei und Staatsanwaltschaft gehen beim Tod von Rosenstolz-Sängerin AnNa R. von keinem Fremdverschulden aus. Die Ermittlungen werden deshalb eingestellt.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen beim Tod von Rosenstolz-Sängerin AnNa R. von keinem Fremdverschulden aus. Die Ermittlungen werden deshalb eingestellt.