Muss sich das Oberlandesgericht Dresden noch einmal mit Lina E. beschäftigen – oder muss die Linksextremistin zwei Jahre nach ihrer Verurteilung ins Gefängnis? Der BGH hat den Fall geprüft.
Muss sich das Oberlandesgericht Dresden noch einmal mit Lina E. beschäftigen – oder muss die Linksextremistin zwei Jahre nach ihrer Verurteilung ins Gefängnis? Der BGH hat den Fall geprüft.