An neun Tagen im Jahr gilt in Bayern ein Tanzverbot. Mit einer Klage wollten sich Religionskritiker gegen diese „Stillen Tage“ wehren. Doch sie scheitern – zumindest vorerst.
An neun Tagen im Jahr gilt in Bayern ein Tanzverbot. Mit einer Klage wollten sich Religionskritiker gegen diese „Stillen Tage“ wehren. Doch sie scheitern – zumindest vorerst.