Eine Vermieterin wehrt sich vor Gericht gegen ihr auferlegte Strom- und Gaskosten. Richtete sich das Angebot des Energielieferanten nicht an ihre Mieter? In diesem Fall: Nein, sagt der BGH.
Eine Vermieterin wehrt sich vor Gericht gegen ihr auferlegte Strom- und Gaskosten. Richtete sich das Angebot des Energielieferanten nicht an ihre Mieter? In diesem Fall: Nein, sagt der BGH.